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Die Kastration von Katze und Kater
Vorerst möchte ich erklären, dass wir TierärztInnen sowohl beim Kater, als auch bei der Katze von einer Kastration sprechen, da dabei die Keimdrüsen (Eierstöcke b.z.w. Hoden) entfernt werden und nicht von einer Sterilisation, die lediglich eine Unterbindung wäre, was bei unseren Haustieren nicht sinnvoll ist.
Kater werden normalerweise mit 6-9 Monaten geschlechtsreif und somit ist in diesem Zeitraum auch die Kastration angebracht. Manche Katzenrassen werden allerdings erst später geschlechtsreif.
Prinzipiell können auch noch nicht geschlechtsreife Kater kastriert werden, in ganz seltenen Fällen können allerdings Probleme in den Wachstumszonen der Knochen auftreten.
Weibliche Katzen müssen nicht rollig (so nennt man das Verhalten einer paarungswilligen Katze) gewesen sein, damit sie kastriert werden können. Sie sollten freilaufende Katzen am besten vor Erreichen der Geschlechtsreife (ca. mit 6 Monaten) kastrieren lassen, um ungewünschten Nachwuchs zu verhindern. Wohnungskatzen können zwar vielleicht nicht trächtig werden, leiden aber häufig unter der sogenannten Dauerrolligkeit, die sich durch lautes Schreien ausdrückt und die Tier sowohl körperlich, als auch psychisch stark belastet. Deshalb gehören auch Wohnungskatzen rechtzeitig kastriert.
Übrigens sind ALLE Tierhalter per Gesetz dazu verpflichtet, ihre Katzen und Kater kastrieren zu lassen, so ferne es sich nicht um registrierte Zuchttiere handelt.